Unsere Mitarbeiter stehen ihnen in allen Fragen des allgemeinen Handels- und Vertragsrechts zur Verfügung. Beispielhaft sei unter anderem auf die Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen hingewiesen sowie auf die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Außerdem gehören zu unseren Kompetenzen das Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht sowie das Arztrecht. Wir beraten Sie zudem auch im Wettbewerbsrecht und dem Umweltrecht sowie auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsrechts.

Die Kanzlei nimmt auch Aufgaben zum Schutz von Gläubigerinteressen wahr, wie zum Beispiel im Rahmen von Insolvenzverfahren.

Unternehmen in der Krise können auf unsere Beratung im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung zurückgreifen.

Ferner sind einige Rechtsanwälte unserer Kanzlei regelmäßig als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren tätig, so dass wir Unternehmen sicher und kompetent auch in entsprechenden Verfahren oder vor den ordentlichen Gerichten vertreten.